Schnell, günstig, unkompliziert: Georgien besteuert ausländische Einkünfte nicht, bietet Freelancern 1 % Steuer und ist eines der zugänglichsten Banking-Länder für Ausländer. Der ideale Startpunkt für ortsunabhängige Unternehmer – mit ein paar klaren Spielregeln.
Georgien besteuert Privatpersonen territorial: Ausländische Einkünfte bleiben für georgische Steueransässige in der Regel steuerfrei. Georgische Einkommen unterliegen einer Flat Tax von 20 %.
Der Clou für Solo-Unternehmer ist der Small Business Status: als Einzelunternehmer zahlst du nur 1 % auf den Umsatz bis rund GEL 500.000 (~170.000 €), darüber 3 %. Gesellschaften folgen dem estnischen Modell – 15 % nur auf Ausschüttungen, reinvestierte Gewinne bleiben unbesteuert. Krypto ist für Privatpersonen historisch sehr begünstigt behandelt worden.
Georgien ist einer der unkompliziertesten Einstiege für ortsunabhängige Unternehmer.
Steueransässigkeit klassisch über 183 Tage Aufenthalt – oder über das Programm für vermögende Personen (HNWI), das den Status unter Voraussetzungen auch ohne 183 Tage ermöglicht.
Die Registrierung als Einzelunternehmer mit Small Business Status ist schnell erledigt – ideal für Freelancer, die lokal fakturierte Leistungen mit 1 % versteuern wollen.
Viele Nationalitäten dürfen bis zu ein Jahr visumfrei bleiben. Firmen- und Steuerregistrierung sind günstig und in kurzer Zeit machbar.
Visumfrei leben ≠ steuerlich ansässig. Die territoriale Befreiung greift erst, wenn du in Georgien steuerlich ansässig bist (183 Tage oder HNWI) und deinen alten Wohnsitz sauber aufgibst. Wer im Herkunftsland gemeldet bleibt, bleibt dort steuerpflichtig – samt möglicher Wegzugs- oder Hinzurechnungsthemen.
Tbilisi ist lebendig, günstig und überraschend gut für Remote-Arbeit – mit wachsender Nomaden-Community. Die Lebenshaltung ist niedrig, das Klima angenehm, die Bürokratie schlank. Im Gegenzug ist Georgien kein klassischer Finanzplatz, geopolitisch in einer sensiblen Region, und Englisch ist nicht überall selbstverständlich. Für globale Zahlungen ergänzt man lokal mit einem internationalen Vehikel.
Das Territorialprinzip macht Georgien zum idealen Partner für eine US-LLC: Deren Gewinne gelten als ausländische Einkünfte und bleiben für georgische Steueransässige in der Regel unbesteuert. Wer lokal fakturiert, nutzt alternativ den 1-%-Status. Die LLC liefert das international banking-fähige Vehikel.
Entscheidend ist – wie überall – der echte Wohnsitzwechsel: Ansässigkeit, Präsenz, Aufgabe der alten Steuerpflicht und ein sauberer Banking-Stack. Genau das planen wir mit dir in der richtigen Reihenfolge.
Setup planen lassenTerritorial, schnell und günstig – oder 1 % als Kleinunternehmer.
Steueransässigkeit über 183 Tage oder das HNWI-Programm – alten Wohnsitz aufgeben.
Auslandseinkommen über eine US-LLC (territorial frei) – oder lokal fakturiert mit dem 1-%-Status.
US-LLC-Banking plus, wo nötig, ein lokales Konto – sauber getrennt und dokumentiert.
Präsenz vor Ort, sauberer Wegzug aus dem Herkunftsland (inkl. Wegzugssteuer-Themen) und laufende US-Filings wie Form 5472.
~0 % auf Auslandseinkünfte; lokal fakturierte Leistungen mit nur 1 % (Small Business). Die Details planen wir im Erstgespräch.
Territorial: Ausländische Einkünfte sind für georgische Steueransässige in der Regel steuerfrei. Lokale Einkommen unterliegen 20 % Flat Tax. Firmen zahlen 15 % nur auf ausgeschüttete Gewinne (estnisches Modell).
Als Einzelunternehmer mit Small Business Status zahlst du nur 1 % Umsatzsteuer bis rund GEL 500.000 (~170.000 €), darüber 3 %. Ideal für Freelancer mit lokal fakturierten Leistungen.
Über 183 Tage Aufenthalt oder das HNWI-Programm für vermögende Personen. Viele Nationalitäten dürfen zudem bis zu ein Jahr visumfrei bleiben – das ersetzt aber nicht die Steueransässigkeit.
Vergleichsweise zugänglich: TBC Bank und Bank of Georgia eröffnen Konten für Ausländer, das KYC ist aber gestiegen. Für globale Zahlungen kombiniert man Georgien meist mit einem internationalen Vehikel wie einer US-LLC.
Nein. Die territoriale Befreiung greift erst mit echter Steueransässigkeit (183 Tage oder HNWI) und Aufgabe des alten Wohnsitzes. Wer im Herkunftsland gemeldet bleibt, bleibt dort steuerpflichtig.
Ja. Gewinne einer US-LLC gelten als ausländische Einkünfte und bleiben unter dem Territorialprinzip in der Regel unbesteuert. Alternativ nutzt man den 1-%-Status für lokal fakturierte Leistungen – bei echtem Wohnsitzwechsel.
In 30 Minuten klären wir ehrlich, ob Georgien zu deinem Einkommen passt – 1-%-Status, territoriale Befreiung oder US-LLC – und wie der Wohnsitzwechsel sauber gelingt.
Wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen – Hand in Hand mit Steuer-, Banking- und Immigrations-Fachleuten in den jeweiligen Ländern. So bleibt deine Struktur fachlich fundiert und immer auf dem aktuellsten Stand.