US-LLC & US-Compliance

US-LLC

US-amerikanische Limited Liability Company: haftungsbeschränkte, steuerlich flexible Rechtsform. Ohne US-Bezug wird sie auf US-Bundesebene typischerweise transparent („durchgeschaut") besteuert. → US-LLC gründen

Disregarded Entity

Eine Single-Member-LLC, die steuerlich ignoriert wird: Einnahmen und Ausgaben werden direkt dem Eigentümer zugerechnet. Die LLC zahlt selbst keine US-Income-Tax.

Pass-Through / transparente Besteuerung

Gewinne werden nicht auf Firmenebene, sondern beim Gesellschafter besteuert – in dem Land, in dem dieser steuerlich ansässig ist.

EIN

Employer Identification Number – die US-Steuernummer der Gesellschaft. Voraussetzung für Banking und Steuer-Filings.

Registered Agent

Gesetzlich vorgeschriebener Zustellungsbevollmächtigter mit US-Adresse, an den Behörden offizielle Dokumente schicken.

Operating Agreement

Der Gesellschaftsvertrag der LLC: regelt Eigentum, Stimmrechte, Gewinnverteilung und Geschäftsführung.

Form 5472

Meldepflicht für ausländisch beherrschte US-Gesellschaften. Versäumnis kostet USD 25.000 pro Verstoß. → Form-5472-Guide

BOI (Beneficial Ownership Information)

Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an die US-Behörde FinCEN – Teil der laufenden Compliance einer US-Gesellschaft.

Steuerprinzipien

Welteinkommensprinzip

Steuerlich Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert – das Modell in Deutschland, Österreich und vielen anderen Hochsteuerländern.

Territorialprinzip

Nur im Land selbst entstandenes Einkommen wird besteuert; ausländische Einkünfte bleiben unbesteuert. Beispiele: Paraguay, Panama, Georgien.

Non-Dom

„Non-domiciled"-Status: Ansässige werden auf ausländische Einkünfte begünstigt oder gar nicht besteuert. Bekanntestes EU-Beispiel: Zypern.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Bilaterale Abkommen, die regeln, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf – damit dasselbe Einkommen nicht doppelt erfasst wird.

Quellensteuer

Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird – etwa auf Dividenden oder Zinsen, bevor sie ausgezahlt werden.

Wohnsitz & Wegzug

Unbeschränkte Steuerpflicht

Steuerpflicht auf das gesamte Welteinkommen, ausgelöst durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Beschränkte Steuerpflicht

Nur bestimmte inländische Einkünfte werden erfasst – relevant nach einem sauberen Wegzug ins Ausland.

Wohnsitz vs. gewöhnlicher Aufenthalt

Zwei Anknüpfungspunkte der Steuerpflicht: eine Wohnung, die man nutzt – oder ein dauerhaftes Verweilen (Faustregel: mehr als sechs Monate).

183-Tage-Regel

Verbreitete Schwelle für steuerliche Ansässigkeit: Wer mehr als 183 Tage in einem Land verbringt, wird dort meist steuerlich ansässig. Wichtiger ist aber oft der Lebensmittelpunkt.

Wegzugsbesteuerung (§6 AStG)

Beim Aufgeben der deutschen Steueransässigkeit wird ein Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen fingiert und der Wertzuwachs besteuert – ohne echten Verkauf. → ausführlicher Guide

Hinzurechnungsbesteuerung (§§7–14 AStG / CFC)

Passive, niedrig besteuerte Einkünfte einer beherrschten ausländischen Gesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter zugerechnet – ein häufiger Stolperstein bei reinen Briefkasten-Strukturen.

Tax Residency Certificate (TRC)

Amtliche Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit in einem Land – wichtiger Nachweis für DBA und gegenüber dem Herkunftsland.

Strukturen & Modelle

Typenvergleich

Methode, mit der das deutsche Steuerrecht eine ausländische Gesellschaft wie die US-LLC einordnet – als transparente Personen- oder als Kapitalgesellschaft. Entscheidend für die ganze steuerliche Wirkung. → mehr

Qualifikationskonflikt

Wenn zwei Staaten dieselbe Gesellschaft steuerlich unterschiedlich einordnen – mit dem Risiko von Doppelbesteuerung oder doppelter Nichtbesteuerung.

Substanz

Reale wirtschaftliche Verankerung – Büro, Tätigkeit, Entscheidungen, Personal – im Gegensatz zur reinen Briefkastenfirma. Substanz entscheidet, ob eine Struktur vor Behörden und Banken hält.

Perpetual Traveler / Flag Theory

Lebensmodell, bei dem Wohnsitz, Firma, Banking und Vermögen bewusst auf mehrere Länder verteilt werden, um Abhängigkeiten zu senken.

Free Zone

Sonderwirtschaftszone mit eigenen Steuer- und Eigentumsregeln – etwa in den VAE ein gängiger Weg zu Firma und Visum. → Dubai

Beckham Law

Spanisches Impatriate-Regime: Zuzügler werden bis zu sechs Jahre begünstigt besteuert. → Spanien

NHR / IFICI

Portugiesische Sonderregime: das klassische NHR ist für Neuzuzügler geschlossen, das engere IFICI begünstigt bestimmte Tätigkeiten. → Portugal

Begriffe sind die halbe Miete. Die Struktur ist die andere.

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