Sonne, EU-Recht und ein Sonderregime, das Zuzügler sechs Jahre lang begünstigt: 24 % Flat Tax auf spanisches Einkommen, ausländische Kapitaleinkünfte meist steuerfrei. Die Beckham Law ist stark – aber nur für die richtige Art von Einkommen. Hier die ehrliche Einordnung.
Regulär besteuert Spanien Ansässige progressiv auf das Welteinkommen (bis rund 47 %, je nach Region) – plus regionale Vermögensteuer. Das Impatriate-Regime („Beckham Law") dreht das für qualifizierte Zuzügler: Du wirst bis zu sechs Jahre wie ein beschränkt Steuerpflichtiger behandelt.
Heißt: spanisches Einkommen mit pauschal 24 % bis 600.000 € (47 % darüber), während die meisten ausländischen Kapitaleinkünfte (Dividenden, Zinsen, Gewinne aus Nicht-Spanien-Quellen) in Spanien nicht besteuert werden. Wichtige Ausnahme: ausländisches Arbeitseinkommen gilt während des Regimes als steuerpflichtig. Vermögensteuer fällt nur auf spanische Vermögenswerte an.
Das Regime knüpft an die Art deiner Tätigkeit an – nicht jeder Zuzug qualifiziert.
Zuzug über einen Arbeitsvertrag mit einem spanischen oder ausländischen Arbeitgeber. Der klassische und sauberste Weg ins Regime.
Als Geschäftsführer einer Gesellschaft – mit Beteiligungsgrenzen für bestimmte Konstellationen. Hier wird die Struktur entscheidend.
Seit der Startup-Reform 2023 auch für Remote-Arbeiter, hochqualifizierte Fachkräfte und bestimmte Gründer – inklusive Digital-Nomad-Visum.
Zwei Dinge entscheiden: Du darfst in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steueransässig gewesen sein, und der Zuzug muss aus einem qualifizierenden Grund erfolgen. Klassische Selbstständigkeit (autónomo) fällt in der Regel nicht unter Beckham – deshalb ist die Wahl der Struktur entscheidend.
Spanien bietet Lebensqualität auf hohem Niveau: Klima, Kultur, Infrastruktur, Direktflüge in alle Welt und große internationale Hubs in Madrid, Barcelona, Valencia und Málaga. EU-Recht und EU-Banking machen den Alltag einfach. Im Gegenzug ist die reguläre Steuerlast hoch, die Bürokratie spürbar, und das Beckham-Regime endet nach sechs Jahren – die Anschlussplanung gehört von Anfang an dazu.
Hier ist Vorsicht angebracht: Die Beckham Law ist um Anstellung, Geschäftsführung und qualifizierte Tätigkeiten herum gebaut – nicht um klassische Selbstständigkeit. Eine US-LLC als reines Selbstständigen-Vehikel qualifiziert dich in der Regel nicht fürs Regime, und als regulär Ansässiger würde ihr Einkommen normal (progressiv) besteuert.
Sauber wird es, wenn die Struktur zum Regime passt – etwa über eine Geschäftsführer- oder Anstellungslogik mit klar definierter Vergütung. Wir sagen dir ehrlich, ob Beckham für deinen Fall trägt – oder ob Spanien eher ein Lifestyle-Wohnsitz neben einer anderen Struktur ist.
Setup planen lassenDie Beckham Law deckelt spanisches Einkommen und stellt Auslandskapital weitgehend frei.
Qualifizierender Zuzug (Anstellung, Geschäftsführung oder Digital-Nomad), 5 Jahre vorher nicht ansässig.
Beckham-konforme Anstellungs-/Geschäftsführungslogik; eine US-LLC nur mit Bedacht – klassische Selbstständigkeit qualifiziert nicht.
US-LLC-Banking plus, wo nötig, ein lokales Konto – sauber getrennt und dokumentiert.
Präsenz vor Ort, sauberer Wegzug aus dem Herkunftsland (inkl. Wegzugssteuer-Themen) und laufende US-Filings wie Form 5472.
24 % Flat auf spanisches Einkommen (bis 600.000 €), die meisten ausländischen Kapitaleinkünfte 0 % – 6 Jahre lang. Danach gehört die Anschlussplanung dazu. Die Details planen wir im Erstgespräch.
Ein Impatriate-Regime, das qualifizierte Zuzügler bis zu 6 Jahre wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt: spanisches Einkommen mit 24 % bis 600.000 € (47 % darüber), die meisten ausländischen Kapitaleinkünfte steuerfrei. Ausländisches Arbeitseinkommen bleibt steuerpflichtig.
Wer 5 Jahre vorher nicht in Spanien ansässig war und aus qualifizierendem Grund zuzieht: Anstellung, Geschäftsführung (mit Grenzen), seit 2023 auch Remote-Arbeit/Digital Nomad und bestimmte Gründer. Klassische Selbstständigkeit fällt in der Regel nicht darunter.
Zuzugsjahr plus fünf Folgejahre – also sechs Jahre. Danach reguläre progressive Besteuerung des Welteinkommens, solange du ansässig bleibst. Die Anschlussplanung gehört früh dazu.
Unter Beckham sind die meisten ausländischen Kapitaleinkünfte in Spanien nicht steuerpflichtig, und Vermögensteuer fällt nur auf spanische Werte an. Beachte aber die Meldepflicht für Auslandsvermögen (Modelo 720).
EU- und SEPA-Banking, unkompliziert (Santander, BBVA, CaixaBank), Fintechs breit akzeptiert. Für fast alles brauchst du eine NIE (Ausländer-Identifikationsnummer).
Mit Vorsicht. Beckham ist um Anstellung/Geschäftsführung gebaut, nicht um klassische Selbstständigkeit. Eine US-LLC als reines Selbstständigen-Vehikel qualifiziert in der Regel nicht – und würde sonst normal besteuert. Ob deine Konstellation passt, prüfen wir individuell.
In 30 Minuten klären wir ehrlich, ob du fürs Beckham-Regime qualifizierst, welche Struktur es trägt – und ob Spanien als Steuerstrategie oder als Lifestyle-Wohnsitz Sinn ergibt.
Wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen – Hand in Hand mit Steuer-, Banking- und Immigrations-Fachleuten in den jeweiligen Ländern. So bleibt deine Struktur fachlich fundiert und immer auf dem aktuellsten Stand.