Thailand ist seit Jahren ein Magnet für Auswanderer und Remote-Worker. Steuerlich hat sich 2024 viel verschoben: Die alte Remittance-Lücke ist weg, dafür gibt es mit dem LTR-Visum einen klaren Weg für begünstigtes Auslandseinkommen. Hier die ehrliche, aktuelle Einordnung.
Steuerlich ansässig ist, wer mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand ist. Lokale Einkommen werden progressiv bis 35 % besteuert. Der entscheidende Punkt ist die Behandlung von Auslandseinkommen.
Seit 2024 gilt: Ausländische Einkünfte, die ein Steueransässiger nach Thailand transferiert (remittiert), sind steuerpflichtig – unabhängig vom Jahr, in dem sie erzielt wurden. Die frühere „im Folgejahr steuerfrei"-Lücke ist damit geschlossen. Offshore belassenes Einkommen wird bislang in der Regel nicht erfasst; eine weitergehende Welteinkommens-Besteuerung wird jedoch diskutiert.
Das richtige Visum entscheidet über Aufenthalt – und über deinen steuerlichen Spielraum.
Der steuerlich stärkste Weg: Kategorien für Vermögende, Pensionäre, „Work-from-Thailand"-Professionals und Fachkräfte – mit begünstigtem Auslandseinkommen und 17 % Flat-PIT für Hochqualifizierte.
Das DTV (seit 2024) richtet sich an Remote-Arbeiter und Langzeitreisende. Die Thailand-Privilege-Mitgliedschaft ermöglicht langen Aufenthalt – ohne eigenen Steuervorteil.
Für Personen ab 50 (Rentner-Visum) oder mit lokalem Geschäft (Non-B). Solide Optionen für den Aufenthalt, steuerlich aber ohne LTR-Vorteil.
Ab 180 Tagen bist du steueransässig. Dann zählt: Was du an Auslandseinkommen nach Thailand überweist, ist seit 2024 steuerpflichtig. Plane deshalb Remittance, Visum (idealerweise LTR mit Befreiung) und den Wegzug aus dem Herkunftsland gemeinsam – und behalte angekündigte Reformen im Blick.
Thailand bietet hervorragende Lebensqualität zu moderaten Kosten: Bangkok als urbanes Zentrum, Chiang Mai und die Inseln für ruhigeres Leben, gute Gesundheitsversorgung und eine riesige Expat-Community. Englisch reicht in den Hubs. Im Gegenzug ist Visums- und Steuerbürokratie spürbar, und die Regeln ändern sich – wie 2024 gezeigt. Wer flexibel plant, lebt hier sehr gut.
Eine US-LLC ist ein starkes, banking-fähiges Vehikel für deine globalen Einnahmen. Der Knackpunkt in Thailand ist die Remittance: Was du als Steueransässiger nach Thailand überweist, ist seit 2024 steuerpflichtig; offshore belassenes Einkommen bislang in der Regel nicht.
Sauber wird es mit einem LTR-Visum mit Auslandseinkommens-Befreiung oder einer disziplinierten Remittance-Strategie. Wir planen mit dir Visum, US-LLC, Remittance und den Wegzug aus dem Herkunftsland so, dass das Modell auch unter den neuen Regeln trägt.
Setup planen lassenÜber das LTR-Visum oder disziplinierte Remittance lässt sich nahe 0 % erreichen.
Steueransässigkeit ab 180 Tagen; idealerweise das LTR-Visum mit Auslandseinkommens-Befreiung.
Einkommen über eine US-LLC offshore halten und nur gezielt nach Thailand remittieren (seit 2024 steuerpflichtig).
US-LLC-Banking plus, wo nötig, ein lokales Konto – sauber getrennt und dokumentiert.
Präsenz vor Ort, sauberer Wegzug aus dem Herkunftsland (inkl. Wegzugssteuer-Themen) und laufende US-Filings wie Form 5472.
Mit LTR-Befreiung oder nicht-remittiertem Auslandseinkommen ~0 %; sonst ist remittiertes Auslandseinkommen steuerpflichtig. Visum und Remittance entscheiden. Die Details planen wir im Erstgespräch.
Ab 180 Tagen steueransässig. Lokale Einkommen progressiv bis 35 %. Seit 2024 ist nach Thailand remittiertes Auslandseinkommen steuerpflichtig – unabhängig vom Erzielungsjahr. Nicht remittiertes Auslandseinkommen wird bislang in der Regel nicht erfasst.
Früher war remittiertes Auslandseinkommen nur im selben Jahr steuerpflichtig. Seit 2024 ist jede Remittance steuerpflichtig, egal wann das Einkommen entstand. Eine Welteinkommens-Besteuerung wird diskutiert, ist aber nicht final.
10 Jahre Aufenthalt mit mehreren Kategorien. Für „Work-from-Thailand"-Professionals und bestimmte Gruppen ist Auslandseinkommen begünstigt/befreit; Hochqualifizierte können 17 % Flat-PIT nutzen. Der steuerlich interessanteste Weg.
DTV (seit 2024, Remote-Worker/Langzeitreisende), Thailand-Privilege (Langzeitaufenthalt ohne Steuervorteil), Rentner-Visum (50+) und Business-Visa. Welches passt, hängt von Einkommen, Alter und Tätigkeit ab.
Nicht remittiertes Auslandseinkommen wird bislang in der Regel nicht erfasst – das ist aber eine Gratwanderung und kann sich ändern. Sauberer ist ein LTR-Visum mit Befreiung plus eine durchdachte Remittance-Strategie.
Ja, mit Planung. LLC-Gewinne, die du remittierst, sind seit 2024 steuerpflichtig; offshore belassen bislang in der Regel nicht. Mit LTR-Befreiung oder disziplinierter Remittance lässt sich das gut steuern – das planen wir individuell.
In 30 Minuten klären wir ehrlich, ob Thailand zu deinem Einkommen und Lebensstil passt – LTR-Visum, Remittance-Strategie und US-LLC – und in welcher Reihenfolge.
Wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen – Hand in Hand mit Steuer-, Banking- und Immigrations-Fachleuten in den jeweiligen Ländern. So bleibt deine Struktur fachlich fundiert und immer auf dem aktuellsten Stand.